Die Teilnahme an der Veranstaltung „Klassiker im Dreiländereck" am 30. August 2026 in Merzig erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern, ihren Fahrzeugen oder Dritten während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl oder sonstige Schäden an den ausgestellten Fahrzeugen, die während der Veranstaltung oder auf dem Veranstaltungsgelände entstehen. Dies gilt insbesondere für:
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen allen Teilnehmern, eine ausreichende Kaskoversicherung für ihr Fahrzeug abzuschließen und den Versicherungsschutz für Veranstaltungen zu prüfen.
Für Personenschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für sein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Fahrzeuge ohne gültige Haftpflichtversicherung sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist darauf zu achten, dass der Veranstaltungstag innerhalb des Zulassungszeitraums liegt.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (Website, Social Media, Presse) verwendet werden können. Ein Recht auf Vergütung besteht nicht.
Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Aufnahmen Ihrer Person oder Ihres Fahrzeugs nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, dies dem Veranstalter vor Ort mitzuteilen.
Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen bei Verstößen gegen die Veranstaltungsregeln oder bei störendem Verhalten des Geländes zu verweisen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zeitlich zu verlegen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder auf Schadenersatz besteht in diesen Fällen nicht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
Stand: Januar 2026